PRFK e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden müssen innerhalb von 4 Wochen schriftlich fixiert werden.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von PRFK sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Die in Katalogen, Preislisten u. ä. Werbematerial enthaltenen Beschreibungen und Leistungsdaten sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln und sind daher nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich jeweils brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Preisangaben für Wiederverkäufer sind netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Abzug von Skonto und/oder sonstigen Nachlassen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Der Kunde kommt automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Nach Ablauf der Fälligkeit der Zahlung nach einer 2. Mahnung erfolgt eine Löschung der Zugangskonten und Datenbestände des Kunden, sowie die fristlose Kündigung sämtlicher Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges hinsichtlich einer Teilleistung eines Vertrages eine Sperrung / Kündigung der Gesamtleistung vorzunehmen. Der Kunde hat im Hinblick auf die Löschung / Sperrung keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigungsleistungen.

§4 Lieferzeit und Verzug

(1) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Vertragsschluss; sofern es jedoch dem Kunden oblag, vorab technische o.ä. Voraussetzungen oder sonstige Verpflichtungen zu erfüllen, beginnt die Lieferfrist erst mit rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Verpflichtungen.
(2) Bei nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb von PRFK oder deren Vorlieferanten, insbesondere bei Arbeitsaufständen, Aussperrungen, sowie Fällen höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruhen, kann PRFK eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann PRFK auch die Vergütung ihres Mehraufwandes verlangen.
(3) Im Fall der Nichteinhaltung der Lieferfristen ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachlieferungsfrist mit Ablehnungsandrohung schriftlich zu setzen. Verstreicht diese Fristungenutzt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist PRFK berechtigt, den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§5 Gefahrenübergang, Nutzungsrechte

(1) Die Gefahr geht mit Lieferung der Ware in die Räume des Kundenoder im Falle des Annahmeverzugs mit der entsprechenden Mitteilung hierüber auf den Kunden über. Ist Versand vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
(2) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich PRFK die Eigentums-und Urheberrechte vor. Diesedürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, PRFK erteilt ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§6 Mängel und Gewährleistung

(1) PRFK gewährleistet für die Dauer von 24 Monaten, dass ihre Leistungen die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften haben und frei von Material-und Verarbeitungsfehlern sind, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufheben oder mindern.
(2) Fehler, die durch Abnutzung, Verschleiß, Bedienungsfehler oder ähnliche in der Sphäre des Kunden liegende Umstände entstehen bzw. verursacht werden, sind nicht erfasst, selbst wenn der Fehler innerhalb der ersten 24 Monate nach Gefahrübergang auftritt. Bei Datenverlust haftet PRFK nur für den Aufwand, der beiordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
(3) Soweit ein von PRFK zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Sofern wir zur Mangelbeseitigung nicht in der Lage sind, oder sich diese aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, über angemessene Fristen hinaus verzögert, ist der Kunde nachseiner Wahl berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Ware vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel bzw. Transportschäden zu untersuchen und diese sofort, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, ist jeder Anspruch aus diesem Mangelausgeschlossen.
(5) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. PRFK haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls ausgeschlossen.
(6) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) PRFK behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung aller Forderungen ausdrücklich vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PRFK berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kundeverpflichtet, auf das Eigentum von PRFK hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
(3) Solange PRFK Eigentümer der Kaufsache ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken ausreichend zum Neuwert zu versichern.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, keine Rechte von Dritten, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte, Lizenzrechte usw. zu verletzen.
(2) Der Kunde stellt von allen Materialien/Daten, die PRFK zur Verfügung gestellt werden, Sicherheitskopien her, die im Falle des Material-/Datenverlustes unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

§9 Schweigepflicht von PRFK/Datenschutz

(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich PRFK Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einverständniserklärung von PRFK zugänglich gemacht werden.
(2) PRFK ist verpflichtet, über Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse sowie alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die PRFK im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren, sofern nicht die Weitergabe an Dritte durch ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden gestattet wird. Zur Einhaltung dieser Schweigepflicht verpflichtet PRFK auch alle von Ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen.

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Ludwigshafen in der Pfalz. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Landau vereinbart. PRFK ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nicht wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.

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