Archiv- und Bibliotheksordnung

Allgemeines

Der Verein „Pfälzisch-Rheinische Familienkunde e.V.“ (PRFK) verfolgt gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, wissenschaftliche Zwecke, insbesondere die Pflege und Förderung von Familien- und Wappenkunde im pfälzisch-rheinischen Raum.

Der Verein unterhält eine Bücherei und ein Archiv. Die Mitarbeiter dort sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Vereins (einschließlich der Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder) und die übrigen Nutzer unterwerfen sich dieser Archiv- und Bibliotheksordnung, die auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes vom 09.03.2013 verabschiedet wurde.

Archiv und Bibliothek werden im Auftrag des Vereins von einem hierzu ernannten Leiter, seinem Vertreter oder einem eigens hierfür verpflichteten Mitglied geführt.

Die uns per Post oder E-Mail erreichenden Anfragen werden ehrenamtlich von Mitgliedern in ihrer Freizeit beantwortet. Bitte geben Sie uns daher für die Bearbeitung etwas Zeit. Die uns entstehenden Auslagen (Kopien, Porto etc.) bitten wir Sie uns zu erstatten. Die Arbeitszeit berechnen wir Ihnen nicht, freuen uns aber, wenn Sie unsere Arbeit durch eine Spende unterstützen.

Öffnungszeiten

Das Archiv mit Bibliothek ist in 67061 Ludwigshafen, Rottstraße 17, an jedem

Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr

geöffnet, ausgenommen Feiertage.

Gliederung

Archiv und Bibliothek sind in Sachgebiete gegliedert:

Die Bibliothek ist gegliedert in die Abteilungen I bis XII. Die Bücher sind in einer Freihandbücherei zugänglich. Sie sind alphabetisch eingereiht und über einen Sach- und Autorenkatalog zu finden. Die Suche danach kann auch über das Internet (E-Mail-Adr.) erfolgen. Das Archiv besteht aus umfangreichen, personenbezogenen Karteien und zahlreichen Ordnern, die bei den Abteilungen XIII bis XXI eingestellt sind. Außerdem wird in Archivboxen Schriftmaterial aufbewahrt.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der Sachgebiete.

Benutzung

1. Der Leiter des Archivs und der Bibliothek übt das Hausrecht aus. Der Leiter kann Nutzer bei Verstößen gegen diese Ordnung zeitweilig oder auf Dauer von der Nutzung ausschließen. Der Aus- schluß ist zu protokollieren und dem Vorstand mitzuteilen.

2. Sämtliche Nutzer, gleichgültig ob Mitglied oder nicht, sind verpflichtet, sich mit ihrer genauen Anschrift in das Anwesenheitsbuch einzutragen. Mit der Eintragung wird diese Archiv- und Bibliotheksordnung anerkannt.

3. Es ist Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen. Das Archivgut ist pfleglich zu behandeln. Viele Archivstücke sind Unikate oder seltene Exemplare. Sie können nirgends gekauft werden, ihr ideeller Preis ist hoch.

4. Für jedes Buch, das zur Einsichtnahme entnommen wird, ist ein Platzhalter einzustellen.

Die Benutzerin oder der Benutzer hat den Zustand des ihr oder ihm ausgehändigten Bibliotheksgutes beim Empfang zu prüfen und etwa vorhandene offensichtliche Schäden unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls wird angenommen, daß es ohne solche Schäden übergeben wurde. Die Benutzerin oder der Benutzer darf Beschädigungen nicht selbst beheben.

5. Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für Schäden und Verluste an Bibliotheksgut. Die Vereinsbibliothek entscheidet darüber, ob eine Reproduktion, Wiederbeschaffung oder Reparatur in Betracht kommt. Sie hat dabei – soweit angemessen – auch die für die oder den Ersatz- pflichtigen kostengünstigere Möglichkeit zu wählen. Bei unersetzbaren Werken kann neben dem Ersatz der Kosten für die Herstellung der Reproduktion voller Wertersatz gefordert werden.

6. Die Benutzerin oder der Benutzer ist für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ver- antwortlich.

7. Die in den Räumen des Archivs entliehenen Bücher oder Schriften sind nach der Benutzung im Rückgabekorb (rechts hinter der Eingangstür) abzulegen.

8. Ablichtungen ganzer Bücher oder sonstigen Schriftgutes, mittels Kopiergerät oder sonstiger elektronischer Hilfsmittel, sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Mit Erlaubnis des Archivleiters dürfen bis maximal 20 Seiten, wahlweise ein Kapitel oder Abschnitt eines Buches kopiert werden.

Nicht erlaubt ist das Kopieren aus Büchern der Abteilungen III und XII (Gefahr des Aufbrechens der Bücher). Einzelhefte aus Büchern der Abteilung XII (PRFK-Vereinszeitschrift) können ab Band 10 noch käuflich erworben werden. Die Bände 1 bis 9 der Abteilung XII sind auf elektronischem Datenträger erhältlich.

9. Das in der Geschäftsstelle aufgestellte Kopiergerät darf nur sachgerecht und mit Erlaubnis des Archivleiters benutzt werden. Eine Ablichtung DIN A 4 kostet für Mitglieder 20 Cent, für Nichtmitglieder 50 Cent. .

Kosten

Die Benutzung von Archiv und Bibliothek ist kostenfrei.

Gebühren werden erhoben für

Kopien (A 4): 20 Cent/Kopie für Mitglieder

50 Cent/Kopie für Nichtmitglieder

Das Kopieren von Archivgut und Büchern mittels elektronischer Hilfsmittel (Scanner, Digitalfoto etc.) bedarf der vorherigen Erlaubnis des Bibliotheksleiters. Es dürfen maximal 20 Seiten, ein Kapitel oder Abschnitt eines Buches kopiert werden. Die Gebühr hierfür beträgt 5 € für Vereinsmitglieder und 10 € für Nichtmitgleider.

Ausleihe

1. Die Bibliothek wird als Präsenzbibliothek geführt. Bei Ausleihwunsch ist grundsätzlich auf die Möglichkeit öffentlicher Bibliotheken und deren Möglichkeiten der Fernleihe hinzuweisen.

2. Archivgut sowie die Bücher der Abteilung III sind meist Unikate oder seltene Schriften und daher grundsätzlich nicht ausleihbar.

3. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter ausnahmsweise einzelne Bücher ausleihen. Es besteht hierzu aber kein Rechtsanspruch. Es muß ein Entleihzettel mit voller Anschrift ausgefüllt werden. Die Leihfrist beträgt maximal 4 Wochen. Eine Verlängerung kann bei guten Gründen auf Antrag erfolgen. Entliehen wird nur an Mitglieder; eine Ausleihe per Post erfolgt nicht.

4. Sollte die Leihfrist eigenmächtig erheblich verlängert werden, behält sich der Verein vor, die Bücherrückgabe gerichtlich einzuklagen. Die Kosten trägt der Entleiher. Der Entleiher haftet auch für verloren gegangene oder beschädigte Bücher.

Stand: 09.03.2013

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